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Rechtsanwalt Beherbergungsrecht

Der Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein so genannter Mischvertrag, der vor allem Elemente des Mietrechts aber auch Elemente des Kaufes, Dienst- und Werkvertrages umfasst.
  1. Vertragsschluss - Wer wird hier Vertragspartner?
  2. Vertragsaufhebung / Stornierung - Wie kommt man aus dem Vertrag raus?
  3. Mängel am Mietobjekt - Gewährleistungsregeln des Mietrechts
  4. Preisangabeverordnung - Das Gesetz sagt, wie die Preise angegeben werden müssen.
  5. Nichtbereitstellen der Unterkunft - oder Bindung an den Beherbergungsvertrag

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