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Hinweise für die Mandatserteilung

Der Gesetzgeber gibt uns Anwälten einen bunten Blumenstrauß an Informationspflichten auf und in anderen Sachen sollte der Mandant einfach Bescheid wissen. Deshalb nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren Sie sich...

Kostenberechnung

In sämtlichen Streitigkeiten, mit Ausnahme des Strafrechtes, des Bußgeldrechtes und des Sozialrechtes werden die anwaltlichen Gebühren nach dem Streitwert berechnet. Der Streitwert ist der Wert, den die Angelegenheit für den Mandanten hat. Dabei gilt: je höher der Streitwert, desto höher auch die Kosten.

Für die Streitwertberechnung gibt es teilweise gesetzliche Regelungen, teilweise muss der Wert geschätzt werden. Für nähere Informationen zur Kostenberechnung können Sie diesen RVG Rechner nutzen oder sprechen Sie mich bei Mandatserteilung an.

Kostentragung

Wer muss die Anwaltsrechnung bezahlen? Die Grundregel lautet zunächst, dass derjenige zahlt, der den Anwalt beauftragt hat. Läuft der Prozess wunschgemäß kann ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite entstehen. Diese muss dann die entstandenen Kosten erstatten. Tut sie das nicht- weil sie z. B.: zahlungsunfähig ist, bleibt die Anwaltskostenrechnung gegenüber dem Mandanten bestehen.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es allerdings in der ersten Instanz und auch vorgerichtlich keinen Kostenerstattungsanspruch. Hier werden Sie die Kosten stets selbst tragen müssen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese die Kosten, soweit der Fall rechtsschutzversichert ist und die Kosten mitversichert sind. Die verbleibenden Kosten trägt wiederum der Mandant. Im Übrigen sind auch die Kosten der Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten zu tragen. Sprechen Sie mich darauf an, ob ich in Ihrem Fall bereit bind die Deckungsanfrage kostenlos vorzunehmen. Sollte sich daraus ein eigener Rechtsstreit entwickeln, wäre diese Tätigkeit zu vergüten.

Streitbeilegungsverfahren

Sollte es aus dem Mandatsverhältnis zu einer Streitigkeit kommen, stehen natürlich die Wege zu den Gerichten offen. Sie haben aber auch die Gelegenheit ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer einzuleiten. Die geschieht durch einen schriftlichen Antrag. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Schlichtungsstelle.

Verwendung elektronischer Kommunikation

Als Rechtsanwältin nutze ich für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und soweit diese es anbieten auch mit Kollegen das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die Kommunikation hierüber erfolgt verschlüsselt und damit halbwegs sicher.

Für die Kommunikation mit Mandanten ist der Austausch per E-Mail möglich. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass diese Mails von Dritten eingesehen werden können. Sie weisen in etwa die Vertraulichkeit einer Postkarte auf. Falls Sie eine vertrauliche Kommunikation wünschen, können Sie hier meinen öffentlichen Schlüssel für die Verschlüsselung der Mails mit gnu-pgp downloaden. Bitte übersenden Sie mir mit Ihrer ersten Mail auch Ihren Schlüssel.

Es besteht ebenso die Möglichkeit ausschließlich per Post zu kommunizieren.

Datenschutz

Bei Annahme des Mandates werden die Daten Ihres Falles, sowie Ihre Daten zu Wohnsitz, Kommunikation und soweit nötig auch Bankverbindung und Geburtsdatum elektronisch gespeichert. Ich nutze aus Überzeugung keine Cloud. Sollten Sie keine Speicherung wünschen, sprechen Sie mich bitte an. Weitere Informationen zu den gespeicherten Daten finden Sie in meinen Hinweisen zur Datenverarbeitung und in meinen Hinweisen zur Datenverarbeitung bei der Webseitennutzung

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