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Mahnungen vom Rechtsanwalt wegen unberechtigter Forderungen

Mahnungen wegen unberechtigter Forderungen

Betrugsmaschen gibt es viele. Zunehmend machen sich auch einige Betrüger zunutze, dass zumindest die Mahnung einer Rechtsanwaltskanzlei einen gewissen Respekt erzeugt. Neuerdings machen Meldungen die Runde, dass von einer Anwaltskanzlei Dr. Herzog & Partner Mahnungen versandt werden, die den Empfänger auffordern, einen bestimmten Betrag auf ein im Schreiben benanntes Konto zu zahlen ( Pressemeldung).

Erst weitere Recherchen ergeben, dass die Kanzlei zwar über eine ansprechende und seriös wirkende Webseite verfügt, aber gar nicht wirklich existiert. Hinter der Kontonummer verbirgt sich ein Konto im Ausland. Kurz und gut wer zahlt, wird sein Geld wahrscheinlich nicht wiedersehen.

Doch wie kann man nun seriöse Mahnungen von Betrugsfällen erkennen? Es gelten wie immer die alten Ratschläge.

  • Auf die Rechtschreibung achten. Es sind nicht wirklich die Tippfehler die auftauchen -das kann einmal passieren- sondern Sonderzeichen, die in der deutschen Sprache nicht existieren. Ein Beispiel wären etwa kyrillische oder chinesische Zeichen. Insbesondere bei E-Mails deuten diese darauf hin, dass die Mail nicht in Deutschland verfasst wurde.
  • Auch sollten Sie darauf achten, wo das Geld hingehen soll. Bei ausländischen Konten (erkennbar daran, dass die IBAN nicht mit einem "DE" beginnt) ist auf jeden Fall Skepsis geboten.
  • Gibt es die Kanzlei überhaupt? Um das zu recherchieren, könnten Sie die angegebene Webseite aufrufen oder Prof. Dr. h.c. Google befragen, aber bei einem gut ausgearbeiteten Betrugsmodell, ist auch dafür gesorgt. Nur in einigen Fällen fehlt das Impressum oder ist unvollständig. Hilfreicher ist da die Recherche beim Anwaltsverzeichnis der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer). Hier sind nur Anwälte eingetragen, die auch tatsächlich eine Zulassung haben.
  • Eine Mahnung durch Rechtsanwälte und Inkassounternehmen erfordert auch, dass Sie der Mahnende darüber aufklärt, woher die Forderung stammen soll. Bei vertraglichen Forderungen müssen Vertragsgegenstand und Vertragsdatum benannt sein. (§ 11a RDG) Fehlen diese Angaben, sind Zweifel an der Seriosität angebracht.
  • Nicht jede Mahnung bei der Sie die Forderung nicht zuordnen können ist auch unberechtigt. Forschen Sie in Ihren Unterlagen und E-Mails, ob nicht irgendwann ein Kontakt mit dem angeblichen Forderungsinhaber stattgefunden hat. Lassen Sie falls Sie das bejahen, lassen Sie lieber prüfen ob sich daraus eine Forderung herleiten lässt.

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