Rechtsanwalt bei Reisemangel
FKK im Hotel kann ein Reisemangel sein
Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der
FKK praktiziert wird, kann einen
Reisemangel darstellen, der den Reisenden zur
Kündigung der Reise berechtigen kann, urteilte das OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a. M. 16 U 143/02). In dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall, gab es weder im Reiseprospekt noch in den überreichten Reiseunterlagen Hinweise darauf, dass die Gäste in der Ferienanlage Freikörperkultur praktizieren.
Das Praktizieren von Freikörperkultur vermag durchaus das Ästhetik- und Schamempfinden und damit die Urlaubsfreuden anderer erheblich beeinträchtigen, so dass die Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt sei, meinte das Gericht.
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