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Rechtsanwältin - Vertragsrecht in Berlin-Lichtenberg

Widerruf eines Vertrages nach 2 Wochen

Wie oft hört der Rechtsanwalt die Aussagen seiner Mandanten, die im tiefsten Brustton der Überzeugung vorgetragen wird: "Einen Vertrag kann man doch innerhalb von 2 Wochen widerrufen". Doch so einfach ist es leider nicht mit dem Widerrufsrecht:

Die Grundregel kannten schon die alten Römer. Pacta sunt servanda wussten Sie - Verträge sind zu erfüllen. Der Vertrag wäre also nicht das Papier wert, auf das er geschrieben ist, wenn es so einfach wäre, sich von ihm loszusagen.

Und doch steckt in dieser Legende ein Körnchen Wahrheit. Denn einige Verträge kann man tatsächlich widerrufen.

Und so ist es wirklich Für fast alle Verträge gilt erst einmal: Es gibt kein Widerrufsrecht. Die Möglichkeit zum Widerruf des Vertrages ist vielmehr die Ausnahme. Sie gilt nur für einige wenige Fälle:

  • Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher, die mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließen (nicht bei Geschäften unter Geschäftsleuten oder Privatleuten)

  • ... UND ...
  • es muss einer der besonderen Fälle eines Widerrufsrechtes vorliegt, und zwar:
    • Bei einem Geschäft außerhalb von Geschäftsräumen (früher Haustürgeschäfte) (also Geschäften in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, auf öffentlichen Straßen oder den berühmten Kaffee-Fahrten)
    • bei einem Fernabsatzgeschäft (Also Geschäften, die durch Telefon, Fax, Katalogangebote, Whats App oder per SMS oder Internet abgeschlossen wurden)
    • bei einem Verbraucherkreditgeschäft (also z. B. einem Ratenzahlungskauf)
    Selbst bei diesen Fällen gibt es Ausnahmen, deren Erklärung hier allerdings zu weit gehen wird. Wichtig ist, überlegen Sie sich vorher, welchen Vertrag Sie abschließen, denn das Widerrufsrecht schützt Sie nicht überall.

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