Anwesenheit bei Gerichtstermin
Oft werde ich gefragt, ob man zu einer Gerichtsverhandlung hingehen
muss, oder ob man ruhig fernbleiben kann. Eine allgemeingültige Antwort gibt es hier nicht.
Die Gerichtsverhandlungen lassen sich in Punkto Anwesenheit in drei Gruppen einteilen:
Die Abwesenheit im Gerichtstermin ist gefährlich
Hierzu fallen die Verhandlungen in denen das Gericht das persönliche Erscheinen einer Partei
angeordnet hat. Erscheint diese Partei dann unentschuldigt nicht, kann es sogar sein, dass ein
Bußgeld ergeht.
Ebenfalls gefährlich ist es für die nicht anwaltliche vertretene Partei einem der wichtigen Termine
fernzubleiben, in denen Anträge gestellt werden. Erkennbar sind diese Termin zum Beispiel an den
Bezeichnungen "Gütetermin", "Haupttermin", "Kammertermin". Erscheint die Partei nicht, so kann die
andere Partei ein Versäumnisurteil beantragen. Das kann zum Verlust des Prozesses führen, wenn nicht rechtzeitig
Einspruch eingelegt wird oder dieser nicht mehr möglich ist. Ist die Partei durch einen Anwalt vertreten,
wird dieser zum Termin erscheinen und professionell reagieren.
Die Anwesenheit ist nicht nötig, schadet aber auch nicht
In den meisten Gerichtsterminen kann eine Partei, die anwaltlich vertreten ist, selbst entscheiden, ob
sie den Prozess live verfolgen will oder vielleicht doch lieber auf einen Anruf oder Brief ihres Anwalts wartet.
Menschen, die sich leicht aufregen oder denen der Streit recht nahe geht, sollten allerdings lieber Abstand
wahren, da die Gefahr besteht, sich in der Verhandlung erst "ins Schlamassel zu reden".
Die Anwesenheit ist völlig unüblich
Auch diese Termine gibt es. In der Regel handelt es sich hierbei um Verkündungstermine. Meist legt der
Richter am Schluss einer Verhandlung einen solchen Verkündungstermin fest und kündigt an,
seine Entscheidung an diesem Tag verkünden zu wollen. Diese Entscheidung kann ein Urteil sein, kann
aber auch eine Terminsverlegung, ein Beweisbeschluss, ein richterlicher Hinweis und noch einiges Anderes sein.
Diese Entscheidungen werden den Parteien dann sowieso schriftlich mitgeteilt. Deshalb hat es sich eingebürgert,
zu diesen Terminen nicht zu erscheinen. Wenn Sie aber einen Richter verwirren wollen, erscheinen Sie zu einem solchen Termin. Die Richter sind dann meist erstaunt, müssen ihre Entscheidung laut verkünden.
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