Forderungseinzug durch Rechtsanwalt Lichtenberg/Karlshorst
Außergerichtliche Mahnung durch den Rechtsanwalt
Die Aufgabe des Rechtsanwaltes im Forderungseinzug oder Inkasso ist natürlich zunächst einmal die Erstellung von Mahnungen und die Prüfung der Unterlagen. Oft lässt sich hier eine grobe Schätzung der Erfolgsaussichten abgeben.
Trotzdem erbringen wir als Rechtsanwälte auch noch zusätzliche Leistungen, die Sie als Gläubiger selbst nicht oder nicht in diesem Umfang leisten können. Dazu gehört:
- die rechtssichere Formulierung von Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen und weiteren Schreiben,
- die Prüfung überreichter Unterlagen auf Erfolgsaussichten im Klageverfahren und Anraten weiterer Schritte, die für eine Klage notwendig sind,
- Einholung notwendiger Auskünfte aus den Registern (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt u. s. w.),
- Erkennen von Risiken und Beratung mit dem Mandanten
- Überwachung der gesetzten Mahnfristen und Ratenzahlungsvereinbarungen,
- Auseinandersetzung mit den rechtlichen Argumenten des Gegners und fachgerechte Beantwortung,
- Geltendmachung der eigenen Kosten gegenüber der Gegenseite,
- vorbeugende Beratung für weitere Fälle,
- Erteilung von Hinweisen für Ihr außergerichtliches Mahnwesen,
- von der Mahnung bis zur Klage alle Leistungen aus einer Hand.
Hinzu kommt die Wirkung, die ein anwaltlicher Briefkopf bei einigen Schuldnern hinterlässt.
Insbesondere die rechtsüberprüfende und rechtsberatende Komponente dieser
Leistungen wird von Inkassobüros oft nicht geboten. Dabei ist die anwaltliche Leistung in
vielen Fällen sogar kostengünstiger als bei der Einschaltung eines Inkassoinstitutes. Hinzu kommt, dass die Kosten des Inkassoinstitutes in
häufig nicht erstattungsfähig sind, insbesondere dann nicht, wenn es zu einem Klageverfahren kommt.
Sie ersparen sich durch Einschaltung eines Anwaltes:
- überflüssige Kosten des Inkassoinstitutes,
- Erheblichen eigenen Arbeitsaufwand für eigene Mahnungen, Fristenüberwachung und Auseinandersetzungen mit Schuldnern
- leider nur im Falle des Erfolges des Forderungseinzuges die anfallenden Anwaltskosten,
- Mitglieds und Vereinsbeiträge in Gläubigerschutzgemeinschaften und Inkassoinstituten
- Rätselraten um die Frage, ob und wie Sie es hätten besser machen können.
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