Berlin Karlshorst Rechtsanwalt- besonderer Kündigungsschutz
Kündigungsschutz für Schwangere, Mütter, Schwerbeschädigte und andere
Bestimmte Arbeitnehmergruppen sind besonders schutzbedürftig. Sie genießen einen speziellen Kündigungsschutz. Die Kündigung ist dabei meist nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur erschwert. Die nachfolgend aufgezählten Gruppen genießen somit zwar erweiterten Kündigungsschutz. Dieser sieht jedoch nicht bei allen gleich aus.
Besonders geschützt sind:
- Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, die mindestens 6 Monate dort beschäftigt sind (Kündigungsschutzgesetz)
- Mitglieder von Betriebsrat, Seebetriebsrat, und Jugend- und Auszubildendenvertretung (Kündigungsschutzgesetz)
- Schwerbeschädigte (Schwerbeschädigtengesetz)
- Schwangere und Mütter bis zu 12 Wochen nach der Entbindung (MutterSchutzGesetz)
- Eltern in der Elternzeit (BErzGG)
- Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende (Arbeitsplatzschutzgesetz)
- Mitglieder von Zivilschutzkorps, freiwillige Soldaten, Immissionsschutzbeauftragte
- und in einigen Bundesländern: Bergleute und politisch Verfolgte
Vor einer Kündigung dieser Personen sollten die genauen Voraussetzungen der Kündbarkeit geprüft werden, notwendige Genehmigungen eingeholt werden und die Kündigung somit richtig vorbereitet werden.
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